Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) Jaumann’s Südwind Sylt

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der Jaumann’s Project GmbH & Co. KG als Betreibergesellschaft des Jaumann’s Südwind mit Hotelgästen und Dritten (Buchenden) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Jaumann’s Südwind.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
  3. Als Vertragspartner gilt die Betreibergesellschaft des Jaumann’s Südwind. Das Impressum kann hier eingesehen werden:
    https://jaumanns-suedwind.de//impressum/

§ 2 Reservierungen

  1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast vom Jaumann’s Südwind eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen Jaumann’s Südwind und dem Gast zustande.
  2. Angebote vom Jaumann’s Südwind in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Jaumann’s Südwind kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Jaumann’s Südwind behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

§ 3 Stornierungsbedingungen

  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung mittels Angabe einer Kreditkartennummer bestätigt.

Die Stornofristen einer garantierten Reservierung lauten wie folgt:

Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
30 bis 15 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrags
14 bis 1 Tag vor Anreise, bei Nichtanreise und Spätstornierung: 80% des Gesamtbetrags

  1. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

§ 4 Preise und Abgaben; Gutscheine und Rabatte

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils vom Jaumann’s Südwind ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten ist die lokale Kurabgabe. Diese beträgt zur Zeit EUR 1,75 in der Nebensaison (1.11.-30.04.) und EUR 3,50 in der Hauptsaison (01.05.-31.10.) und ist vor Ort im Hotel zu begleichen.
  2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Jaumann’s Südwind vor, die Preise entsprechend anzupassen.
  3. Gutscheine die nicht vom Jaumann’s Südwind und dessen Betreibergesellschaft, Jaumann’s Project GmbH & Co. KG, ausgestellt wurden können vom Hotel nicht akzeptiert werden.
  4. Rabatte, oder Sonderkonditionen in Bezug auf die Übernachtungspreise gelten nur bei vorheriger schriftlichen Bestätigung vom Jaumann’s Südwind und dessen Betreibergesellschaft, Jaumann’s Project GmbH & Co. KG.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens vor Abreise im Hotel zu bezahlen. Sollte der Gast die Rechnung nicht bis spätestens 11:00 Uhr am Abreise Tag beglichen haben, so ist das Jaumann’s Südwind dazu berechtigt die hinterlegte Kreditkarte zu belasten.
  2. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
  3. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card und American Express. Eine Bezahlung per Überweisung und auf Rechnung bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Jaumann’s Südwind.

§ 6 An- und Abreisezeiten

  1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise, bzw. eine spätere Abreise mit dem Jaumann’s Südwind im Voraus vereinbart werden. Dieses wird jedoch nicht garantiert und der Gast hat keinen Anspruch auf einen kostenfreien early check-in, bzw. late check-out.

§ 7 Weiterverkauf der Zimmer und Nutzung

  1. Der Weiterverkauf, bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen dem Jaumann’s Südwind ist nicht zulässig. Jaumann’s Südwind ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
  2. Das Hotelzimmer ist ausschließlich zu Beherbergungszwecken zu nutzen, jegliche andere Nutzung ist untersagt
  3. Das Mitbringen von Haustieren ist im Jaumann’s Südwind nicht gestattet. Sollten sich Haustiere in den Räumen des Hotels oder dem Hotelzimmer befinden ist eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 150 fällig. Diese muss vom Gast und Verursacher getragen werden.
  4. Sowohl in den Räumen des Hotels, als auch den Hotelzimmern ist das Rauchen strengstens untersagt. Bei Verstößen ist eine Reinigungspausche in Höhe von EUR 250 fällig. Diese muss vom Gast und Verursache getragen werden.
  5. Es ist dem Gast untersagt illegale Daten abzurufen, zu versenden oder sonstige verbotenen Inhalte über den von der Jaumann’s Project GmbH & Co. KG bereitgestellten Internetzugang zu teilen. Im Falle eines Verstoßes haftet ausschließlich der Verursacher.

§ 8 Haftung des Jaumann’s Südwind

  1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
    1. die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
    2. aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  3. Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzte Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
  5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
  6. Fahrzeuge, die auf dem Hotelgelände abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hotelgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
  7. Fundsachen des Hotelgastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
  9. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen, die bedingt durch die direkte, oder indirekte Nutzung der Skateanlagen im Untergeschoss und Außenbereich entstehen.

§ 9 Rücktritt des Jaumann’s Südwind vom Vertrag

  1. Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    2. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
    3. Jaumann’s Hotel begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
    4. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
    5. im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe §7).

§ 10 Datenschutz  

  1. Die Bestimmungen zum Datenschutz sind unter folgendem Link einzusehen:

https://jaumanns-suedwind.de//datenschutzerklaerung/

 

§ 11 Schlussbestimmung

  1. Änderungen des Beherbergungsvertrags oder sonstigen Angeboten bedürfen der Schriftform. Alleinige Änderungen durch den Gast und/oder den Buchenden sind unwirksam
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Jaumann’s Südwind, Lorens-de-Hahn-Straße 55, 25980 Sylt, vertreten durch die Betreibergesellschaft, Jaumann’s Project GmbH & Co. KG.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand ist München